Berechtigung
Die Kommentarfunktion unterscheidet in den Berechtigungen nach internen und öffentlichen Kommentaren, sowie danach ob ich sie erstellen und ob ich sie einsehen darf.
Diese Berechtigungen kann ich pro Rolle individuell vergeben. Z.B.:
Hierbei unterscheidet es sich z.B. so, dass der Bauleiter alle Kommentararten erstellen und anzeigen darf.
Der Bauherr hat lediglich die Möglichkeit, die öffentlichen Kommentare zu erstellen und anzuzeigen.
Der GU-Leser wiederum darf sich nur alle Kommentare anzeigen lassen, jedoch keine eigenen erstellen.
Kommentar erstellen
Die Kommentarfunktion wird mir, wenn ich entsprechend berechtigt bin, im Kopfbereich der Detailansicht meines Mangels oder meiner Prüfung angezeigt:
1. interner Kommentar erstellen
2. öffentlicher Kommentar erstellen
Wähle ich nun eine der Optionen aus, öffnet sich das folgende Pop Up:
Hier habe ich von oben nach unten die Möglichkeit
- meinen Kommentar einzugeben
- die E-Mail-Benachrichtigung der Kontaktpersonen zu veranlassen
- Dokumentationen an den Kommentar zu verknüpfen (diese erscheinen nicht in den Anhängen des Mangels/der Prüfung)
Kommentare anzeigen
Nach dem Sichern werden die Kommentare auch entsprechend in der Historie des Mangels oder der Prüfung angezeigt: